Ziel und Zweck dieser Vereinigung, welche heute rund 1400 Ärztinnen und Ärzte vertritt, ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Versicherern und anderen Institutionen und die gemeinsame Wahrnehmung überregionaler Aufgaben. Daneben sollen aber auch Synergien genutzt, Mehrspurigkeiten eliminiert und so die humanen und finanziellen Ressourcen optimal genutzt werden.
Obwohl neben der Bearbeitung von grundsätzlichen berufs- und gesundheitspolitischen Fragen auch Tarifverhandlungen gemeinsam geführt werden, bleibt die Selbständigkeit der beteiligten Ärztegesellschaften in Organisation und Verwaltung unangetastet und die Gesellschaften sind in der Freiheit ihres Handelns nicht eingeschränkt.
Auf Initiative des Vorstandes der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern trafen sich im Winter 98/99 die Präsidenten der Innerschweizer Ärztegesellschaften um die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit zu prüfen. Im Lauf der letzten Jahre hat die Arbeitsbelastung der Vorstände ein unerträgliches Mass erreicht, zudem wurde mit der Einführung des TarMed mit einer massiven Belastungszunahme gerechnet. Am 19.4.99 unterzeichneten die Präsidenten der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz und Zug einen Zusammenarbeitsvertrag, welcher die «Vereinigung Zentralschweizer Ärztegesellschaften (VZAG)» begründete.