Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz
Der Ursprung der Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz (AGSZ) geht auf die „Schwyzerische Medizinische Gesellschaft“ zurück, welche am 23.8.1851 gegründet wurde. Leider sind zur Geschichte nur noch ein Teil der Schriften und Protokolle im Staatsarchiv auffindbar. Die Gesellschaft wurde durch Zusammenlegung mit den Urnern und Unterwaldnern zum „Urschweizer Ärzte-Verein“ und firmiert ab 16.1.1921 erstmals untern dem Namen „Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz“. Unstimmigkeiten innerhalb der Gesellschaft führten am 15.6.1967 zur Neugründung unter dem Namen „Neue Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz“. Wohl um vom „Neue“ wegzukommen setzte sich 1979 der Namen „Gesellschaft der Ärzte des Kantons Schwyz“ durch um am 28.11.1999 wieder zum Ursprungsnamen von 1921 zurückzufinden.
Die Ärztegesellschaft setzt sich insbesondere für folgende Ziele ein:
- Gewährleistung einer hoch stehenden ärztlichen Versorgung und Förderung der Gesundheit der Bevölkerung des Kantons Schwyz.
- Pflege der ärztlichen Ethik nach den Richtlinien der Schweiz. Akademie der med. Wissenschaften und der Standesordnung der FMH
- Organisation des ambulanten Notfalldienstes im Kanton.
- Wahrung der Berufs- und Standesinteressen in politischen wie ökonomischen Belangen.
- Förderung der Kollegialität unter ihren Mitgliedern.
- Beratung der politischen Behörden bzw. des Kantonsarztes in medizinischen Belangen.
- Führung einer unabhängigen Ombudsstelle, welche den Patienten bei Schwierigkeiten mit deren Arzt kostenlos zur Verfügung steht.
Die AGSZ ist eine Basisorganisation der FMH und als solche Bindeglied der Mitglieder zur Gesamtschweizerischen Ärzteverbindung.
Gemeinsam engagiert
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