Die kantonale Ärztegesellschaft hat sich die Aufgabe gestellt:
Der Vorstand der Gesellschaft nimmt diese Interessen wahr, legt verbindliche Richtlinien fest, schliesst Verträge mit Dritten wie Kostenträgern ab und sorgt für die permanente Fortbildung der Mitglieder.
Die Gründung erfolgte am 11. September 1811 in Sursee auf Initiative des Amtsphysicus Thalmann von Marbach. Erster Präsident wird Medizinaldirektor Dr. Karl Gloggner von Luzern.
Dem Organisationsreglement von 1812 ist u.a. zu entnehmen:
«Wenn dieses Bedürfnis eines ärztlichen Vereins im allgemeinen so lebhaft gefühlt wird, so muss es in unserem Vaterlande doppelt fühlbar sein, in einem Lande, wo Unwissenheit, Aberglaube, Vorurteile und das üppig wuchernde Unkraut der Afterärzte dem Emporkommen der wahren Heilkunde so mächtige Hindernisse entgegensetzen; in einem Lande, wo der wissenschaftliche Arzt der Unterstützung, welche civilisierte Staaten dieser göttlichen Kunst angedeihen lassen, entbehrend, den Launen des gemeinen Volkes preisgegeben ist und die Zeit, die er der Wissenschaft widmen sollte, in Nahrungssorgen verlieren muss».